Beitragsordnung des Heimat- und
Kulturvereins Mölkau e.V.
1. Der
Heimat- und Kulturverein Mölkau ist ein vom Finanzamt Leipzig I anerkannter
gemeinnütziger Verein im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine
eigenwirtschaftlichen Zwecke. Finanzielle Mittel dürfen nur für satzungsgemäße
Aufgaben ausgegeben werden.
2. Mitglied
im Heimat- und Kulturverein Mölkau können natürliche und juristische Personen
werden.
3. Der
Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sammlungen sowie aus
öffentlichen Fördermitteln und Zuschüssen.
Die Mitgliedsbeiträge werden bis auf weiteres in
folgender Höhe festgelegt:
- natürliche Personen 15 € / Jahr
- juristische Personen 65 € / Jahr
Die Mitgliedsbeiträge
werden am 01.01. eines Jahres fällig und sind bis zum 31.03. des Jahres zu
begleichen. Barzahlung ist möglich, vorzugsweise sollte die Überweisung sollte
angestrebt werden.
Bankverbindung:
Empfänger: Heimatverein Mölkau
Kontonummer: 111
872 449 2, BLZ: 860 555 92, Sparkasse Leipzig
Verwendungszweck: MB mn / aa x)
x) Erläuterung der Bezeichnungen: MB = Mitgliedsbeitrag, mn =
Mitgliedsnummer
aa = Endziffern der
Jahreszahl
3.1
Der
Mitgliedsbeitrag wird für das gesamte Kalenderjahr erhoben. Bei Beendigung der
Mitgliedschaft durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss vor Jahresende
erfolgt keine zum Kalenderjahr anteilige Beitragserstattung an das
ausscheidende Mitglied.
3.2
Die Beitragszahlung
ist für jedes Mitglied Bringepflicht. Eine gesonderte
Aufforderung durch den Vorstand erfolgt nicht.
3.3
Ein Mitglied
kann ausgeschlossen werden, wenn es mehr als drei Monate nach dem 31.03. des
laufenden Kalenderjahres mit der Zahlung von Beiträgen dem Verein gegenüber im
Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht spätestens zum 31.07. des laufenden Kalenderjahres nachkommt. In diesem
Fall hat der Vorstand ein Ausschlussverfahren nach Pkt.
3.8 der Satzung einzuleiten.
Diese Beitragsordnung
wurde von der Mitgliederversammlung am 12.01.04 einstimmig beschlossen und ist
mit dem gleichen Tag in Kraft getreten.
Robert Korff
Vorsitzender