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Heimat- und  Kulturverein Mölkau e.V.

Beitragsordnung des Heimat- und Kulturvereins Mölkau e.V.

 

1.         Der Heimat- und Kulturverein Mölkau ist ein vom Finanzamt Leipzig I anerkannter gemeinnütziger Verein im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Finanzielle Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Aufgaben ausgegeben werden.

 

2.         Mitglied im Heimat- und Kulturverein Mölkau können natürliche und juristische Personen werden.

 

3.         Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sammlungen sowie aus öffentlichen Fördermitteln und Zuschüssen.

 

Die Mitgliedsbeiträge werden bis auf weiteres in folgender Höhe festgelegt:

 

- natürliche Personen            15 € / Jahr

- juristische Personen            65 € / Jahr

 

Die Mitgliedsbeiträge werden am 01.01. eines Jahres fällig und sind bis zum 31.03. des Jahres zu begleichen. Barzahlung ist möglich, vorzugsweise sollte die Überweisung sollte angestrebt werden.

 

Bankverbindung:    

 

Empfänger:                           Heimatverein Mölkau

Kontonummer:                     111 872 449 2, BLZ: 860 555 92, Sparkasse Leipzig

Verwendungszweck:           MB mn / aa     x)  

        

x) Erläuterung der Bezeichnungen: MB = Mitgliedsbeitrag, mn = Mitgliedsnummer

aa  = Endziffern der Jahreszahl

 

3.1              Der Mitgliedsbeitrag wird für das gesamte Kalenderjahr erhoben. Bei Beendigung der Mitgliedschaft durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss vor Jahresende erfolgt keine zum Kalenderjahr anteilige Beitragserstattung an das ausscheidende Mitglied.

 

3.2              Die Beitragszahlung ist für jedes Mitglied Bringepflicht. Eine gesonderte Aufforderung durch den Vorstand erfolgt nicht.

 

3.3              Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es mehr als drei Monate nach dem 31.03. des laufenden Kalenderjahres mit der Zahlung von Beiträgen dem Verein gegenüber im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht spätestens zum 31.07. des laufenden Kalenderjahres nachkommt. In diesem Fall hat der Vorstand ein Ausschlussverfahren nach Pkt. 3.8 der Satzung einzuleiten.

 

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 12.01.04 einstimmig beschlossen und ist mit dem gleichen Tag in Kraft getreten.

 

 

Robert Korff

Vorsitzender